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Gesetz

Vereinsgesetz 2002   -   VerG BGBI. I Nr. 66/2002

 

ZVR-Zahl ab 1. April 2006 verpflichtend anführen!
Ab 1. April 2006 müssen gemäß Vereinsgesetz 2002 (§18 Abs. 3) alle Vereine im Rechtsverkehr nach außen (Briefverkehr, E-Mail, Fax) die zentrale Vereinsregisterzahl (ZVR-Zahl) führen. Die ZVR-Zahl kann entweder handschriftlich, mit Stempel oder bei der EDV-Eingabe bzw. als Briefaufdruck angeführt werden. Das Nichtführen der ZVR-Zahl im Rechtsverkehr stellt gemäß § 31 Ziffer 4 lit. e VerG 2002 eine strafbare Verwaltungsübertretung dar. Die ZVR-Zahl erfährt man bei der zuständigen Vereinsbehörde oder beim zentralen Vereinsregister.
Weitere Informationen dazu findet man im Vereinsgesetz (2002), das unten als Download zur Verfügung steht.

 

 

Das neue Bundes-Sportfördergesetz tritt mit 01. Jänner 2006 in Kraft

 

Für 2006 stehen damit neben der Basisförderung von 36,322 Millionen Euro für Fachverbände (16%), Dachverbände (42%), ÖFB (38%) und Olympisches Comitée "ÖOC" (4%) rund 18 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung:
Fachverbände (55%), Dachberbände (22%), Fußball-Bund "ÖFB" (14%), Breiten- und Gesundheitssport-Initiative "Fit für Österreich" (9 %)

 

Mehr Informationen darüber unter http://www.sport.austria.gv.at/ und im Bundes-Sportfördergesetz untenstehend als Download.

 

 

Downloaddoc  108.00 Kb
Bundes-Sportfördergesetz
Downloadpdf  220.49 Kb
Vereinsgesetz 2002


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